Zeugen Jehovas und Sexualität
Die Zeugen Jehovas haben hohe Moralprinzipien, was generell lobenswert ist.
Jedoch muss der Leser selbst entscheiden, ob die Wachtturm-Gesellschaft bei der Art und dem Umfang dieser Prinzipien nicht zu weit geht. Jede Religionsgemeinschaft hat das Recht, ihren Gläubigen ihr Verständnis von Moralprinzipien mitzuteilen und das ist auch wichtig. Jedoch erspart die Wachtturm-Gesellschaft ihren Gläubigen im Falle einer Abweichung nicht das peinliche Verhör vor einem "Rechtskomitee", das eher einem Inquisitionsgericht gleichkommt.
Das Thema Sexualmoral nimmt in den Kreisen der Zeugen Jehovas großen Stellenwert ein, es existieren sehr genaue Vorschriften und Einschränkungen.In diesem Beitrag stütze ich mich hauptsächlich auf Wachtturmartikel älteren Datums, da ich über aktuelle Zeitschriften nicht verfüge. Ich zitiere auszugsweise, es können jedoch die kompletten Texte via Email bei mir angefordert werden. Hintergrundinformationen entnehme ich dem Buch "Der Gewissenskonflikt - Menschen gehorchen oder Gott treu bleiben?" von Raymond Franz, einem ehemaligen Mitglied des leitenden Gremiums der Zeugen Jehovas in Brooklyn, New York.
Bei den Zeugen Jehovas gibt es keinen Zölibat, dieser wird als teuflisch abgelehnt, jedoch gilt auch bei den Zeugen die Empfehlung, wenn es einem möglich ist, nicht zu heiraten um mehr Zeit für religiöse Angelegenheiten zur Verfügung zu haben.
Kinder werden bei den Zeugen Jehovas zu einer sehr strengen Sexualmoral erzogen. Im Wachtturm werden derartige Themen immer wieder erörtert und es wird erwartet, dass an dem Studium der Artikel die ganzen Familien - einschließlich Kindern - teilnehmen. Auf diese Weise wird in meinen Augen das Thema Sexualität bei den Kindern und Jugendlichen problematisiert und sie sind gezwungen, sich früh damit auseinanderzusetzen. Gleichzeitig ist es ihnen nicht erlaubt, einen Partner vom anderen Geschlecht näher kennen zu lernen, bevor sie im "heiratsfähigen Alter" und gewillt zu heiraten sind. Dieser Konflikt führt extrem häufig dazu, dass Zeugen Jehovas in sehr jungen Jahren heiraten und diese Ehen dann häufig scheitern.
Es folgt eine Liste von Sexualpraktiken und die Haltung der Wachtturm-Gesellschaft dazu (Gemeinschaftsentzug ist die höchste Form der Bestrafung, sie erfolgt wenn der "Sünder" nach Meinung der Ältesten nicht genügend Reue zeigt und führt zum Verlust aller Kontakte in der Versammlung - selbst zu Familienangehörigen, die nicht im selben Haus wohnen) Die Informationen sind nicht wertend - ich weiße ausdrücklich darauf hin, dass ich keine der genannten Praktiken gutheißen oder verurteilen möchte, was nicht Sinn dieser Seite wäre.
Masturbation gilt sowohl bei Jugendlichen wie auch bei Erwachsenen (ob verheiratet oder nicht) als schwere Sünde, bzw. "Unreinheit", die den Ältesten zu beichten ist und zu Zurechtweisung, nicht aber zum Ausschluss aus der Gemeinde führt. Das Thema wird häufig und regelmäßig in Artikeln speziell für junge Leute aufgegriffen und als schlimmes Problem dargestellt. (In der Bibel finden sich dazu keine Hinweise)
Händchenhalten und Küssen ist erst dann erlaubt, wenn ernste Heiratsabsichten vorliegen. Kennenzulernen haben sich junge Paare in der Gruppe, Alleingänge sind untersagt.
Zungenküsse sind nur Verheirateten erlaubt, selbst bei Verlobten gilt dies als unangebrachtes Austauschen von Zärtlichkeiten und kann im Härtefall mit Gemeinschaftsentzug geahndet werden.
Petting ist Unverheirateten verboten und führt bei getauften Zeugen Jehovas zum Ausschluss aus der Gemeinde.Bei Ehepaaren unter strengen Auflagen erlaubt.
Vorehelicher und außerehelicher Geschlechtsverkehr gilt als schwere Sünde und wird mit Gemeinschaftsentzug bestraft. Wenn ein junges Paar heiraten möchte und vorehelichen Sex hatte, dies jedoch gebeichtet und bereut wurde, darf dennoch keine Hochzeitsansprache in Königreichssaal stattfinden. Dies gilt auch im Verdachtsfall. (Außerehelicher Geschlechtsverkehr wird auch in der Bibel verurteilt.)
Oraler und analer Geschlechtsverkehr gilt als schwere Perversion und wurde in der Bestrafung verschiedentlich gehandhabt. Darauf werde ich in folgenden näher eingehen um die Willkür der Entscheidungen der Wachtturm-Gesellschaft aufzuzeigen. (In der Bibel findet sich hierzu keine Stellungnahme)
Homosexualität wird, wenn sie praktiziert wird mit Gemeinschaftsentzug geahndet. (Wird auch in der Bibel verurteilt)
Empfängnisverhütung bleibt den Ehepaaren als Gewissensentscheidung vorbehalten, sie sollten dabei in erster Linie berücksichtigen, ob sie durch den Kinderverzicht mehr Zeit im Predigtdienst aufbringen möchten. (Wird in der Bibel nicht thematisiert)
Kindesmissbrauch gilt als Perversion. Es tauchen immer wieder Beschuldigungen auf, dass Anzeigen dadurch erschwert werden, dass laut den Gesetzen der Wachtturm-Gesellschaft zwei Zeugen nötig sind um einen Glaubensbruder zu verurteilen. Diese beiden Zeugen hat das missbrauchte Kind nicht. Eine Anzeige darf in vielen Ländern nur vor den Ältesten - nicht aber vor einem weltlichen Gericht erfolgen. Ich kenne nicht genau den heutigen Stand der Dinge, aber ich nehme an, dass in Deutschland im Zuge des Körperschaftsprozesses Richtlinien gelten, die dem Opfer mehr Rechte einräumt. (weitere Informationen)
Sodomie galt zwar immer als schwere Perversion, wurde aber viele Jahre NICHT als biblischer Scheidungsgrund anerkannt! (ein "biblischer Scheidungsgrund" erlaubt dem Unschuldigen Teil eine Wiederverheiratung, fehlt ein biblischer Scheidungsgrund, muss auch der unschuldige Partner unverheiratet bleiben.)
Ich möchte ausdrücklich erwähnen, dass ich nicht den aktuellen Stand bezüglich dieser Entscheidungen kenne. Ich bin dankbar über ergänzende oder berichtigende Hinweise von aktiven Zeugen Jehovas, vorzugsweise von Ältesten.
- Zurück
- Weiter >>